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Neudorff Raupenfrei XenTari
7,91 € *
Inhalt: 0.006 kg (1.318,33 € * / 1 kg)
* inkl. MwSt. zzgl. Versandkosten
(Ab 04.10.2023): Lieferzeit ca. 1-3 Werktage
Achtung - Betriebsurlaub, aktuell kein Versand!
Bitte beachten Sie, dass wir uns in der Zeit vom 25.09.2023 bis 04.10.2023 im Betriebsurlaub befinden und in diesem Zeitraum eingehende Bestellungen erst nach unserer Rückkehr bearbeiten können. Die oben genannten Lieferzeiten gelten ab dem 04.10.2023.
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- Artikel-Nr.: NE-00919
Enthält 540 g/kg Bacillus thuringiensis subspec. aizawaii. Neudorff`s Raupenfrei... mehr
Neudorff Raupenfrei XenTari
Enthält 540 g/kg Bacillus thuringiensis subspec. aizawaii.
Neudorff`s Raupenfrei XenTari ist ein biologisches Präparat gegen Schadraupen an Zierpflanzen, Obst, Gemüse und Wein wie z.B. Apfelgespinstmotte oder Buchsbaumzünsler.
Dabei wird Raupenfrei XenTari von Neudorff sowohl gegen junge wie auch ältere Raupen des Buchsbaumzünslers. Zudem schont es Nützlinge, ist nicht bienengefährlich (B4) und für den ökologischen Landbau lt. Verordnung (EG) Nr. 834/2007 geeignet.
Anwendung durch nicht-berufliche Anwender zulässig.
Anwendung:
Zierpflanzen: 1 Gramm in 1 Liter Wasser auflösen
Obst, Gemüse und Wein: Siehe Packung
Obst, Gemüse und Wein: Siehe Packung
Info:
Pflanzenschutzmittel vorsichtig verwenden. Vor Verwendung stets Etikett und Produktinformationen lesen. Warnhinweise und -symbole in der Gebrauchsanleitung beachten.
Zusätzliche Informationen:
Ratschläge zum richtigen Umgang mit Pflanzenschutzmitteln im Haus- und Kleingarten finden Sie hier >>>
Erhältlich mit folgendem Inhalt:
- 2x 3g Portionsbeutel in Faltschachtel
- 25g Dose in Faltschachtel
Gebrauchsanweisung / Gebrauchsanleitung
Raupenfrei Xentari ist ein biologisches Spritzmittel, dessen Wirkstoff durch nützliche Mikroorganismen erzeugt wird. Es wirkt ganz gezielt gegen verschiedene schädliche Schmetterlingsraupen, wie z. B. Apfelgespinstmotte, Buchsbaumzünsler, Frostspanner und Kohlweißlinge. Mit natürlichem Wirkstoff. Unbedenklich für Bienen und Nützlinge.
Zulassungsnummer:
024426-00
Wirkstoff:
540 g/kg (54 % w/w) Bacillus thuringiensis subspec. aizawai, biologisches Insektizid, WG/Wasserdispergierbares Granulat
Anwendungsgebiete:
Zierpflanzenbau: Gegen freifressende Schmetterlingsraupen und Raupen von Eulenarten an Zierpflanzenkulturen im Freiland
Gemüsebau: Gegen freifressende Schmetterlingsraupen und Raupen von Eulenarten an Kohlgemüse im Freiland
Obstbau: Freifressende Schmetterlingsraupen an Kernobst im Freiland
Anwendungszeitraum:
März bis Oktober
Mischbarkeit:
Mit Algan Wachstumshilfe, Kupfer-Pilzfrei, Fungisan Rosen- und Gemüse-Pilzfrei, Balsamol Blattdünger, Neem Plus Schädlingsfrei, Netz-Schfefelit WG, Neudo-Vital Rosenspritzmittel und Spruzit Schädlingsfrei mischbar.
Pflanzenverträglichkeit:
Raupenfrei XenTari ist gut pflanzenverträglich. Produktempfindliche Arten sind nicht bekannt.
Zulassungsnummer:
024426-00
Wirkstoff:
540 g/kg (54 % w/w) Bacillus thuringiensis subspec. aizawai, biologisches Insektizid, WG/Wasserdispergierbares Granulat
Anwendungsgebiete:
Zierpflanzenbau: Gegen freifressende Schmetterlingsraupen und Raupen von Eulenarten an Zierpflanzenkulturen im Freiland
Gemüsebau: Gegen freifressende Schmetterlingsraupen und Raupen von Eulenarten an Kohlgemüse im Freiland
Obstbau: Freifressende Schmetterlingsraupen an Kernobst im Freiland
Anwendungszeitraum:
März bis Oktober
Mischbarkeit:
Mit Algan Wachstumshilfe, Kupfer-Pilzfrei, Fungisan Rosen- und Gemüse-Pilzfrei, Balsamol Blattdünger, Neem Plus Schädlingsfrei, Netz-Schfefelit WG, Neudo-Vital Rosenspritzmittel und Spruzit Schädlingsfrei mischbar.
Pflanzenverträglichkeit:
Raupenfrei XenTari ist gut pflanzenverträglich. Produktempfindliche Arten sind nicht bekannt.
Gebrauch:
Die Pflanzen vollständig mit der Spritzbrühe benetzen, sobald Raupen oder Raupenfraßstellen erkennbar sind. Frühe Spritzung erhöht den Erfolg! Behandlung bei starkem Befall und ungünstiger Witterung (z. B. Niederschläge) wiederholen. Bei der Spritzung sollte die Temperatur über 15 °C liegen. Bereits wenige Stunden nach Aufnahme des Mittels stellen die Raupen ihre Fraßtätigkeit ein. Nach 3 bis 5 Tagen sterben sie und fallen von der Pflanze. Raupenfrei Xentari wird in Wasser verdünnt. Benötigte Menge des Produktes mit dem beigefügten Messlöffel entnehmen und unter Rühren in das Wasser streuen. Ein gestrichener Messlöffel enthält 1,5 Gramm Raupenfrei Xentari.
Zierpflanzenbau: Gegen freifressende Schmetterlingsraupen (ausg. Eulenarten) an Zierpflanzenkulturen im Freiland 3 Gramm in 3 Liter Wasser auflösen. Bei einer Pflanzenhöhe bis 50 cm: ausreichend für 50 Quadratmeter, Pflanzenhöhe 50 bis 125 cm: ausreichend für 33 Quadratmeter, Pflanzenhöhe über 125 cm: ausreichend für 25 Quadratmeter. Max. 6 Anwendungen.
Gegen Eulenarten (Noctuidae) an Zierpflanzenkulturen im Freiland 3 Gramm in 1,8 Liter Wasser auflösen. Bei einer Pflanzenhöhe bis 50 cm: ausr. für 30 Quadratmeter, Pflanzenhöhe 50 bis 125 cm: ausr. für 20 Quadratmeter, Pflanzenhöhe über 125 cm: ausr. für 15 Quadratmeter. Max. 5 Anwendungen
Gemüsebau: Gegen Eulenarten und andere freifressende Schmetterlingsraupen an Kohlgemüse im Freiland. Gegen Eulenarten an Kohlgemüse 3 Gramm in 1,8 Liter Wasser auflösen, ausreichend für 30 Quadratmeter; max. 6 Anwendungen.
Gegen freifressende Schmetterlingsraupen (außer Eulenraupen) an Kohlgemüse 3 Gramm in 3 Liter Wasser auflösen, ausreichend für 50 Quadratmeter; max. 2 Anwendungen.
Obstbau: Freifressende Schmetterlingsraupen an Kernobst im Freiland. 3 Gramm in 3 Liter Wasser auflösen je Meter Kronenhöhe, ausreichend für 60 Quadratmeter. Max. 4 Anwendungen.
Wartezeit bis zur Ernte: Kohlgemüse: 9 Tage, Kernobst: 5 Tage
Hinweise zum Schutz des Anwenders:
Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Gesundheitsschäden führen. Arbeitshandschuhe tragen bei der Ausbringung/Handhabung des Mittels. Beim Umgang mit dem Produkt nicht essen, trinken oder rauchen. Nicht mit UV-Stabilisatoren anwenden. Dicht abschließende Schutzbrille und Universal-Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel. Arbeitskleidung (wenn keine spezifische Schutzkleidung erforderlich ist) und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen bei der Ausbringung/Handhabung von Pflanzenschutzmitteln. Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel. Die Richtlinie für die Anforderungen an die persönliche Schutzausrüstung im Pflanzenschutz „Persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit Pflanzenschutzmitteln“ des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit ist zu beachten.
Hinweise zum Schutz der Umwelt:
Das Mittel wird bis zur höchsten durch die Zulassung festgelegten Aufwandmenge oder Anwendungskonzentration, falls eine Aufwandmenge nicht vorgesehen wird, als nicht bienengefährlich eingestuft (B4). Aufgrund der Selektivität des Mittels werden Populationen relevanter Nutzorganismen nicht gefährdet. Das Mittel ist giftig für Fischnährtiere. Mittel und dessen Reste sowie entleerte Behälter und Packungen nicht in Gewässer gelangen lassen. Anwendungsflüssigkeiten und deren Reste, Mittel und dessen Reste, entleerte Behältnisse oder Packungen sowie Reinigungs- und Spülflüssigkeiten nicht in Gewässer gelangen lassen. Dies gilt auch für indirekte Einträge über die Kanalisation, Hof- und Straßenabläufe sowie Regen- und Abwasserkanäle.
Anwendungs- und Sicherheitsbestimmungen:
Die Anwendung des Mittels muss in einer Breite von mindestens 20 m zu angrenzenden Flächen (ausgenommen landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzte Flächen, Straßen, Wege und Plätze) mit einem verlustmindernden Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis „Verlustmindernde Geräte“ vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung, mindestens in die Abdriftminderungsklasse 50 % eingetragen ist. Ist der Einsatz verlustmindernder Technik nicht möglich, muss bei der Anwendung ein Abstand von mindestens 5 m zu angrenzenden Flächen (ausgenommen landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzte Flächen, Straßen, Wege und Plätze) eingehalten werden. Bei der Anwendung des Mittels ist weder der Einsatz verlustmindernder Technik noch die Einhaltung eines Abstandes von mindestens 5 m erforderlich, wenn die Anwendung mit tragbaren Pflanzenschutzgeräten erfolgt oder angrenzende Flächen (z.B. Feldraine, Hecken, Gehölzinseln) weniger als 3 m breit sind oder die Anwendung des Mittels in einem Gebiet erfolgt, das von der Biologischen Bundesanstalt im „Verzeichnis der regionalisierten Kleinstrukturanteile“ vom 7. Februar 2002 (Bundesanzeiger Nr. 70a vom 13. April 2002) in der jeweils geltenden Fassung, als Agrarlandschaft mit einem ausreichenden Anteil an Kleinstrukturen ausgewiesen worden ist. Bei der Anwendung des Mittels ist ferner die Einhaltung eines Abstandes von mindestens 5 m nicht erforderlich, wenn angrenzende Flächen (z. B. Feldraine, Hecken, Gehölzinseln) nachweislich auf landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzten Flächen angelegt worden sind. Gültig für: Pfanzenhöhe 50 bis 125 cm, Pflanzenhöhe über 125 cm. Die Anwendung des Mittels muss in einer Breite von mindestens 20 m zu angrenzenden Flächen (ausgenommen landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzte Flächen, Straßen, Wege und Plätze) mit einem verlustmindernden Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis „Verlustmindernde Geräte“ vom14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung, mindestens in die Abdriftminderungsklasse 75% eingetragen ist. Ist der Einsatz verlustmindernder Technik nicht möglich, muss bei der Anwendung ein Abstand von mindstens 5 m zu angrenzenden Flächen (ausgenommen landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzte Flächen, Straßen, Wege und Plätze) eingehalten werden. Bei der Anwendung des Mittels ist weder der Einsatz verlustmindernder Technik noch die Einhaltung eines Abstandes von mindestens 5 m erforderlich, wenn die Anwendung mit tragbaren Pflanzenschutzgeräten erfolgt oder angrenzende Flächen (z. B. Feldraine, Hecken, Gehölzinseln) weniger als 3 m breit sind oder die Anwendung des Mittels in einem Gebiet erfolgt, das von der Biologischen Bundesanstalt im „Verzeichnis der regionalisierten Kleinstrukturanteile“ vom 7. Februar 2002 (Bundesanzeiger Nr. 70a vom1 3. April 2002) in der jeweils geltenden Fassung, als Agrarlandschaft mit einem ausreichenden Anteil an Kleinstrukturen ausgewiesen worden ist. Bei der Anwendung des Mittels ist ferner die Einhaltung eines Abstandes von mindestens 5 m nicht erforderlich, wenn angrenzende Flächen (z.B. Feldraine, Hecken, Gehölzinseln) nachweislich auf landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzten Flächen angelegt worden sind. Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern – ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - muss mit einem Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis „Verlustmindernde Geräte“ vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung eingetragen ist. Dabei sind, in Abhängigkeit von den unten aufgeführten Abdriftminderungsklassen der verwendeten Geräte, die im Folgenden genannten Abstände zu Oberflächengewässern einzuhalten. Für die mit „*“ gekennzeichneten Abdriftminderungsklassen ist, neben dem gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebenen Mindestabstand zu Oberflächengewässern (§ 6 Absatz 2 Satz 2 PflSchG) und das Verbot der Anwendung in oder unmittelbar an Gewässern in jedem Fall zu beachten.
Abstand: Kernobst: 50 %: 5 m, 75 %: 5 m, 90 %*
Zierpflanzen: Pflanzenhöhe 50 bis 125 cm: 50 %: 5 m, 75 %*, 90 %*; Pflanzenhöhe über 125 cm: 50 %: 5 m, 75 %*, 90 %*. Ein Verzicht auf den Einsatz verlustmindernder Technik ist nur möglich, wenn bei der Anwendung des Mittels mindestens unten genannter Abstand zu Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer eingehalten wird. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 € geahndet werden. Abstand: Kernobst: 10 m Zierpflanzen: Pflanzenhöhe 50 bis 125 cm: 5 m, bei Eulenarten: 10 m; Pflanzenhöhe über 125 cm: 10 m. Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig (§ 6 Absatz 2 PflSchG). Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 € geahndet werden. Gültig für: Pflanzenhöhe bis 50 cm. Pflanzenschutzmittel vorsichtig verwenden. Vor Verwendung stets Etikett und Produktinformationen lesen. Warnhinweise und -symbole in der Gebrauchsanleitung beachten. Die Anwendungsbestimmung, mit der ein Abstand zum Schutz von Oberflächengewässern festgesetzt wurde, gilt nicht in den durch die zuständige Behörde besonders ausgewiesenen Gebieten, soweit die zuständige Behörde dort die Anwendung genehmigt hat.
Gefahrenhinweise:
Achtung. Verursacht schwere Augenreizung. Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen. Einatmen von Staub/Aerosol vermeiden. Schutzhandschuhe/ Augenschutz tragen. BEI BERÜHRUNG MIT DER HAUT: Behutsam mit viel Wasser und Seife waschen. BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser spülen. Eventuell vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter spülen. Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt die Gebrauchsanleitung einhalten. Enthält Bacillus thuringiensis subsp. aizawai. Kann allergische Reaktionen hervorrufen. Inhalt/Behälter ordnungsgemäßer Entsorgung zuführen.
Erste-Hilfe-Maßnahmen:
Nach Einatmen für Frischluft sorgen. Bei Beschwerden ärztlicher Behandlung zuführen. Bei Kontakt mit der Haut behutsam mit viel Wasser und Seife waschen. Bei Kontakt mit den Augen einige Minuten lang behutsam mit Wasser spülen. Vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter spülen. Bei auftretenden Beschwerden nach Verschlucken Arzt aufsuchen. Hinweise für den Arzt: Keine produktspezifischen Symptome bekannt, symptomatisch behandeln.
Entsorgung:
Nur vollständig entleerte Packungen gehören in die Wertstoffsammlung. Entleerte Verpackungen nicht wiederverwenden.
Die Pflanzen vollständig mit der Spritzbrühe benetzen, sobald Raupen oder Raupenfraßstellen erkennbar sind. Frühe Spritzung erhöht den Erfolg! Behandlung bei starkem Befall und ungünstiger Witterung (z. B. Niederschläge) wiederholen. Bei der Spritzung sollte die Temperatur über 15 °C liegen. Bereits wenige Stunden nach Aufnahme des Mittels stellen die Raupen ihre Fraßtätigkeit ein. Nach 3 bis 5 Tagen sterben sie und fallen von der Pflanze. Raupenfrei Xentari wird in Wasser verdünnt. Benötigte Menge des Produktes mit dem beigefügten Messlöffel entnehmen und unter Rühren in das Wasser streuen. Ein gestrichener Messlöffel enthält 1,5 Gramm Raupenfrei Xentari.
Zierpflanzenbau: Gegen freifressende Schmetterlingsraupen (ausg. Eulenarten) an Zierpflanzenkulturen im Freiland 3 Gramm in 3 Liter Wasser auflösen. Bei einer Pflanzenhöhe bis 50 cm: ausreichend für 50 Quadratmeter, Pflanzenhöhe 50 bis 125 cm: ausreichend für 33 Quadratmeter, Pflanzenhöhe über 125 cm: ausreichend für 25 Quadratmeter. Max. 6 Anwendungen.
Gegen Eulenarten (Noctuidae) an Zierpflanzenkulturen im Freiland 3 Gramm in 1,8 Liter Wasser auflösen. Bei einer Pflanzenhöhe bis 50 cm: ausr. für 30 Quadratmeter, Pflanzenhöhe 50 bis 125 cm: ausr. für 20 Quadratmeter, Pflanzenhöhe über 125 cm: ausr. für 15 Quadratmeter. Max. 5 Anwendungen
Gemüsebau: Gegen Eulenarten und andere freifressende Schmetterlingsraupen an Kohlgemüse im Freiland. Gegen Eulenarten an Kohlgemüse 3 Gramm in 1,8 Liter Wasser auflösen, ausreichend für 30 Quadratmeter; max. 6 Anwendungen.
Gegen freifressende Schmetterlingsraupen (außer Eulenraupen) an Kohlgemüse 3 Gramm in 3 Liter Wasser auflösen, ausreichend für 50 Quadratmeter; max. 2 Anwendungen.
Obstbau: Freifressende Schmetterlingsraupen an Kernobst im Freiland. 3 Gramm in 3 Liter Wasser auflösen je Meter Kronenhöhe, ausreichend für 60 Quadratmeter. Max. 4 Anwendungen.
Wartezeit bis zur Ernte: Kohlgemüse: 9 Tage, Kernobst: 5 Tage
Hinweise zum Schutz des Anwenders:
Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Gesundheitsschäden führen. Arbeitshandschuhe tragen bei der Ausbringung/Handhabung des Mittels. Beim Umgang mit dem Produkt nicht essen, trinken oder rauchen. Nicht mit UV-Stabilisatoren anwenden. Dicht abschließende Schutzbrille und Universal-Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel. Arbeitskleidung (wenn keine spezifische Schutzkleidung erforderlich ist) und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen bei der Ausbringung/Handhabung von Pflanzenschutzmitteln. Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel. Die Richtlinie für die Anforderungen an die persönliche Schutzausrüstung im Pflanzenschutz „Persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit Pflanzenschutzmitteln“ des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit ist zu beachten.
Hinweise zum Schutz der Umwelt:
Das Mittel wird bis zur höchsten durch die Zulassung festgelegten Aufwandmenge oder Anwendungskonzentration, falls eine Aufwandmenge nicht vorgesehen wird, als nicht bienengefährlich eingestuft (B4). Aufgrund der Selektivität des Mittels werden Populationen relevanter Nutzorganismen nicht gefährdet. Das Mittel ist giftig für Fischnährtiere. Mittel und dessen Reste sowie entleerte Behälter und Packungen nicht in Gewässer gelangen lassen. Anwendungsflüssigkeiten und deren Reste, Mittel und dessen Reste, entleerte Behältnisse oder Packungen sowie Reinigungs- und Spülflüssigkeiten nicht in Gewässer gelangen lassen. Dies gilt auch für indirekte Einträge über die Kanalisation, Hof- und Straßenabläufe sowie Regen- und Abwasserkanäle.
Anwendungs- und Sicherheitsbestimmungen:
Die Anwendung des Mittels muss in einer Breite von mindestens 20 m zu angrenzenden Flächen (ausgenommen landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzte Flächen, Straßen, Wege und Plätze) mit einem verlustmindernden Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis „Verlustmindernde Geräte“ vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung, mindestens in die Abdriftminderungsklasse 50 % eingetragen ist. Ist der Einsatz verlustmindernder Technik nicht möglich, muss bei der Anwendung ein Abstand von mindestens 5 m zu angrenzenden Flächen (ausgenommen landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzte Flächen, Straßen, Wege und Plätze) eingehalten werden. Bei der Anwendung des Mittels ist weder der Einsatz verlustmindernder Technik noch die Einhaltung eines Abstandes von mindestens 5 m erforderlich, wenn die Anwendung mit tragbaren Pflanzenschutzgeräten erfolgt oder angrenzende Flächen (z.B. Feldraine, Hecken, Gehölzinseln) weniger als 3 m breit sind oder die Anwendung des Mittels in einem Gebiet erfolgt, das von der Biologischen Bundesanstalt im „Verzeichnis der regionalisierten Kleinstrukturanteile“ vom 7. Februar 2002 (Bundesanzeiger Nr. 70a vom 13. April 2002) in der jeweils geltenden Fassung, als Agrarlandschaft mit einem ausreichenden Anteil an Kleinstrukturen ausgewiesen worden ist. Bei der Anwendung des Mittels ist ferner die Einhaltung eines Abstandes von mindestens 5 m nicht erforderlich, wenn angrenzende Flächen (z. B. Feldraine, Hecken, Gehölzinseln) nachweislich auf landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzten Flächen angelegt worden sind. Gültig für: Pfanzenhöhe 50 bis 125 cm, Pflanzenhöhe über 125 cm. Die Anwendung des Mittels muss in einer Breite von mindestens 20 m zu angrenzenden Flächen (ausgenommen landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzte Flächen, Straßen, Wege und Plätze) mit einem verlustmindernden Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis „Verlustmindernde Geräte“ vom14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung, mindestens in die Abdriftminderungsklasse 75% eingetragen ist. Ist der Einsatz verlustmindernder Technik nicht möglich, muss bei der Anwendung ein Abstand von mindstens 5 m zu angrenzenden Flächen (ausgenommen landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzte Flächen, Straßen, Wege und Plätze) eingehalten werden. Bei der Anwendung des Mittels ist weder der Einsatz verlustmindernder Technik noch die Einhaltung eines Abstandes von mindestens 5 m erforderlich, wenn die Anwendung mit tragbaren Pflanzenschutzgeräten erfolgt oder angrenzende Flächen (z. B. Feldraine, Hecken, Gehölzinseln) weniger als 3 m breit sind oder die Anwendung des Mittels in einem Gebiet erfolgt, das von der Biologischen Bundesanstalt im „Verzeichnis der regionalisierten Kleinstrukturanteile“ vom 7. Februar 2002 (Bundesanzeiger Nr. 70a vom1 3. April 2002) in der jeweils geltenden Fassung, als Agrarlandschaft mit einem ausreichenden Anteil an Kleinstrukturen ausgewiesen worden ist. Bei der Anwendung des Mittels ist ferner die Einhaltung eines Abstandes von mindestens 5 m nicht erforderlich, wenn angrenzende Flächen (z.B. Feldraine, Hecken, Gehölzinseln) nachweislich auf landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzten Flächen angelegt worden sind. Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern – ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - muss mit einem Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis „Verlustmindernde Geräte“ vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung eingetragen ist. Dabei sind, in Abhängigkeit von den unten aufgeführten Abdriftminderungsklassen der verwendeten Geräte, die im Folgenden genannten Abstände zu Oberflächengewässern einzuhalten. Für die mit „*“ gekennzeichneten Abdriftminderungsklassen ist, neben dem gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebenen Mindestabstand zu Oberflächengewässern (§ 6 Absatz 2 Satz 2 PflSchG) und das Verbot der Anwendung in oder unmittelbar an Gewässern in jedem Fall zu beachten.
Abstand: Kernobst: 50 %: 5 m, 75 %: 5 m, 90 %*
Zierpflanzen: Pflanzenhöhe 50 bis 125 cm: 50 %: 5 m, 75 %*, 90 %*; Pflanzenhöhe über 125 cm: 50 %: 5 m, 75 %*, 90 %*. Ein Verzicht auf den Einsatz verlustmindernder Technik ist nur möglich, wenn bei der Anwendung des Mittels mindestens unten genannter Abstand zu Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer eingehalten wird. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 € geahndet werden. Abstand: Kernobst: 10 m Zierpflanzen: Pflanzenhöhe 50 bis 125 cm: 5 m, bei Eulenarten: 10 m; Pflanzenhöhe über 125 cm: 10 m. Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig (§ 6 Absatz 2 PflSchG). Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 € geahndet werden. Gültig für: Pflanzenhöhe bis 50 cm. Pflanzenschutzmittel vorsichtig verwenden. Vor Verwendung stets Etikett und Produktinformationen lesen. Warnhinweise und -symbole in der Gebrauchsanleitung beachten. Die Anwendungsbestimmung, mit der ein Abstand zum Schutz von Oberflächengewässern festgesetzt wurde, gilt nicht in den durch die zuständige Behörde besonders ausgewiesenen Gebieten, soweit die zuständige Behörde dort die Anwendung genehmigt hat.
Gefahrenhinweise:
Achtung. Verursacht schwere Augenreizung. Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen. Einatmen von Staub/Aerosol vermeiden. Schutzhandschuhe/ Augenschutz tragen. BEI BERÜHRUNG MIT DER HAUT: Behutsam mit viel Wasser und Seife waschen. BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser spülen. Eventuell vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter spülen. Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt die Gebrauchsanleitung einhalten. Enthält Bacillus thuringiensis subsp. aizawai. Kann allergische Reaktionen hervorrufen. Inhalt/Behälter ordnungsgemäßer Entsorgung zuführen.
Erste-Hilfe-Maßnahmen:
Nach Einatmen für Frischluft sorgen. Bei Beschwerden ärztlicher Behandlung zuführen. Bei Kontakt mit der Haut behutsam mit viel Wasser und Seife waschen. Bei Kontakt mit den Augen einige Minuten lang behutsam mit Wasser spülen. Vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter spülen. Bei auftretenden Beschwerden nach Verschlucken Arzt aufsuchen. Hinweise für den Arzt: Keine produktspezifischen Symptome bekannt, symptomatisch behandeln.
Entsorgung:
Nur vollständig entleerte Packungen gehören in die Wertstoffsammlung. Entleerte Verpackungen nicht wiederverwenden.
Lagerung:
Das Mittel soll in der Originalpackung gut verschlossen, kühl und trocken gelagert werden. Vor Frost und Hitze schützen.
Haltbarkeit:
Verfallsdatum bei sachgerechter Lagerung 36 Monate ab Produktionsdatum, siehe Verpackungsaufdruck.
Das Mittel soll in der Originalpackung gut verschlossen, kühl und trocken gelagert werden. Vor Frost und Hitze schützen.
Haltbarkeit:
Verfallsdatum bei sachgerechter Lagerung 36 Monate ab Produktionsdatum, siehe Verpackungsaufdruck.
Weiterführende Informationen:
Biologisch gegen den Buchsbaumzünsler
Gegen Schadraupen an Zierpflanzen, Obst, Gemüse und auch Wein wirkt zuverlässig Raupenfrei Xentari. Das biologische Pflanzenschutzmittel enthält den Wirkstoff Bacillus thuringiensis subspec. aizawai. Die Raupen nehmen ihn mit dem Fraß auf und verenden innerhalb kurzer Zeit.
Da Raupenfrei Xentari nur auf die Insekten wirkt, die am Blatt fressen, ist seine Wirkung sehr selektiv. Es schont Bienen und andere Nützlingen, wirkt aber gegen eine breite Palette an Schadraupen. Dazu gehören die Raupen des Buchsbaumzünslers, Eulen-Arten und Erdraupen an Gemüse, Frostspanner an Gehölzen und viele andere Raupen. Das Pulver wird einfach in Wasser aufgelöst und auf die Pflanzen gespritzt. Bis zur Ernte von Obst und Gemüse braucht keine Wartezeit eingehalten werden.
Gegen Schadraupen an Zierpflanzen, Obst, Gemüse und auch Wein wirkt zuverlässig Raupenfrei Xentari. Das biologische Pflanzenschutzmittel enthält den Wirkstoff Bacillus thuringiensis subspec. aizawai. Die Raupen nehmen ihn mit dem Fraß auf und verenden innerhalb kurzer Zeit.
Da Raupenfrei Xentari nur auf die Insekten wirkt, die am Blatt fressen, ist seine Wirkung sehr selektiv. Es schont Bienen und andere Nützlingen, wirkt aber gegen eine breite Palette an Schadraupen. Dazu gehören die Raupen des Buchsbaumzünslers, Eulen-Arten und Erdraupen an Gemüse, Frostspanner an Gehölzen und viele andere Raupen. Das Pulver wird einfach in Wasser aufgelöst und auf die Pflanzen gespritzt. Bis zur Ernte von Obst und Gemüse braucht keine Wartezeit eingehalten werden.
Zulassungsgebiete:
Gegen freifressende Schmetterlingsraupen an Kernobst. Gegen freifressende Schmetterlingsraupen und Eulenarten an Kohlgemüse. Gegen Einbindigen und Bekreuzten Traubenwickler (Heuwurm und Sauerwurm) an Weinreben.
Information zur Bienengefährlichkeit:
NB6641 Das Mittel wird bis zu der höchsten durch die Zulassung festgelegten Aufwandmenge oder Anwendungskonzentration, falls eine Aufwandmenge nicht vorgesehen ist, als nichtbienengefährlich eingestuft (B4).
Kennzeichnung gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 [CLP/GHS]:
GHS07 - Achtung H319 Verursacht schwere Augenreizung. P102 Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen. P261 Einatmen von Staub/Rauch/Gas/Nebel/Dampf/Aerosol vermeiden. P280 Schutzhandschuhe/Schutzkleidung/Augenschutz/Gesichtsschutz tragen. P302 + P350 BEI KONTAKT MIT DER HAUT: Behutsam mit viel Wasser und Seife waschen. P305 + P351 + P338 BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser spülen. Eventuell vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter spülen. P501 Inhalt/Behälter ordnungsgemäßer Entsorgung zuführen. EUH 208 Enthält Bacillus thuringiensis (Mikroorganismen). Kann allergische Reaktionen hervorrufen. EUH 401 Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt die Gebrauchsanleitung einhalten. SP1 Mittel und/oder dessen Behälter nicht in Gewässer gelangen lassen.
GHS07 - Achtung H319 Verursacht schwere Augenreizung. P102 Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen. P261 Einatmen von Staub/Rauch/Gas/Nebel/Dampf/Aerosol vermeiden. P280 Schutzhandschuhe/Schutzkleidung/Augenschutz/Gesichtsschutz tragen. P302 + P350 BEI KONTAKT MIT DER HAUT: Behutsam mit viel Wasser und Seife waschen. P305 + P351 + P338 BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser spülen. Eventuell vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter spülen. P501 Inhalt/Behälter ordnungsgemäßer Entsorgung zuführen. EUH 208 Enthält Bacillus thuringiensis (Mikroorganismen). Kann allergische Reaktionen hervorrufen. EUH 401 Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt die Gebrauchsanleitung einhalten. SP1 Mittel und/oder dessen Behälter nicht in Gewässer gelangen lassen.
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Eine Überprüfung der Bewertungen hat wie folgt stattgefunden: Es wird geprüft, ob die Bewertung ein Verbraucher vorgenommen hat, der die Waren oder Dienstleistungen tatsächlich bei uns erworben hat. Eine Freischaltung findet frühestens am folgenden Werktag statt.
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Von: Pia M. Am: 09.07.2019
sehr gut
Hat mir gut gegen Schwammspinner geholfen
Von: Petra Am: 17.06.2019
sehr gut
klappt sehr gut bei Anwendung an Gemüse und Obst
Von: Norbert Am: 27.03.2019
gutes Mittel
...gegen Raupen, keine Löcher mehr im Salat.
Von: M. K. Am: 28.06.2018
es wirkt
keine Raupen mehr am Gemüse
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