Neudorff Finalsan AF UnkrautLos Speed

Neudorff Finalsan AF UnkrautLos Speed
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Enthält 33 g/l Pelargonsäure.   Neudorff`s Finalsan AF UnkrautLos Speed ist ein... mehr
Neudorff Finalsan AF UnkrautLos Speed
Enthält 33 g/l Pelargonsäure.
 
Neudorff`s Finalsan AF UnkrautLos Speed ist ein anwendungsfertiger Total-Unkrautvernichter gegen Unkräuter, Moose und Algen mit einem Wirkstoff, wie in der Natur vorkommend.

Finalsan AF UnkrautLos Speed ist biologisch abbaubar (nach OECD 301 F) und Tiere können nach antrocknen des Mittels wieder in den Garten. Zudem ist es nicht bienengefährlich (B4). Anwendung durch nicht-berufliche Anwender zulässig.
 
Vorteile/Eigenschaften:
- Haustiere können sofort nach dem Antrocknen des Belags die behandelten Flächen wieder betreten
- Die behandelten Flächen können schon nach zwei Tagen wieder bepflanzt werden
- Biologisch abbaubar (nach OECD 301 F)
- Aus deutscher Produktion
  
Anwendung:
- Anwendungsfertiges Sprühmittel
- Unkräuter intensiv einsprühen, da nur direkt getroffene Pflanzenteile absterben
 
Info:
Pflanzenschutzmittel vorsichtig verwenden. Vor Verwendung stets Etikett und Produktinformationen lesen. Warnhinweise und -symbole in der Gebrauchsanleitung beachten.
 
Zusätzliche Informationen:
Ratschläge zum richtigen Umgang mit Pflanzenschutzmitteln im Haus- und Kleingarten finden Sie hier >>>
 
Inhalt/Verpackung:
1 Liter Flasche
 

Gebrauchsanweisung / Gebrauchsanleitung:
 
Zur gezielten und schnellen Beseitigung von Unkräutern, Moos- und Algenarten. Der Wirkstoff ist eine Fettsäure, wie sie auch in der Natur vorkommt. Sogar bei niedrigen Temperaturen gut wirksam. Daher kann Finalsan AF UnkrautLos Speed vom zeitigen Frühjahr bis zum späten Herbst eingesetzt werden. Behandelte Flächen können nach Antrocknen des Mittels sofort wieder genutzt und auch von Haustieren wieder betreten werden.

Zulassungsnummer:
Zul.-Nr.: 004646-63
 
Wirkstoff:
31,02 g/l (3,1% w/w) Pelargonsäure
Herbizid, Flüssigkeit zur unverdünnten Anwendung
 
Anwendungsgebiete:
Ein- und Zweikeimblättrige Unkräuter, Moose und Algen unter Zierpflanzen und Ziergehölzen sowie auf Wegen und Plätzen mit Holzgewächsen im Nichtkulturland.
 
Anwendungszeitraum:
Februar bis November

Pflanzenverträglichkeit:
Blätter von angrenzenden Kulturpflanzen nicht benetzen, da ansonsten Schäden möglich sind. Holzige Pflanzenteile werden nicht geschädigt, so dass das Mittel problemlos unter Bäumen und Sträuchern angewendet werden kann.
 
Gebrauch:
Vor Gebrauch kräftig schütteln! Optimale Wirkung bei einer Unkrautgröße von 5 bis 10 cm. Die Unkräuter sollten bei der Spritzung trocken sein. Unkräuter komplett benetzen um eine maximale Wirkstoffaufnahme zu garantieren. Mindesttemperatur bei der Anwendung: 10 °C. Unverdünnt als Einzelpflanzen- bzw. Teilflächenbehandlung spritzen: 100 ml pro Quadratmeter Unkrautfläche. Nach eigenen Erfahrungen sind bei Einzelpflanzenbehandlung je nach Unkrautdichte 30-40 ml pro Quadratmeter ausreichend. Wiederholung der Behandlung: Sollten Unkräuter wieder austreiben, muss die Spritzung wiederholt werden. Spritzung erst dann wiederholen, wenn die Unkräuter erneut 5 bis 10 cm groß sind. Maximal 4 Anwendungen im Abstand von 21 bis 40 Tagen. Je nach Unkrautdichte ausreichend für bis zu 33 Quadratmeter (Einzelpflanzenbehandlung).
 
Neupflanzung nach Anwendung von Finalsan AF UnkrautLos Speed:
Flächen, die mit Finalsan AF UnkrautLos Speed behandelt wurden, sollten einen Tag lang nicht bearbeitet werden, damit das Mittel seine Wirkung vollständig entfalten kann. Danach kann der Boden wieder bearbeitet und bepflanzt werden.
 
Hinweise zum Schutz des Anwenders:
Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Gesundheitsschäden führen. Für Kinder unzugänglich aufbewahren. Der Geruch von Finalsan AF UnkrautLos Speed ist wirkstoffspezifisch und nach kurzer Zeit nicht mehr wahrnehmbar.
 
Hinweise zum Schutz der Umwelt:
Das Mittel wird bis zu der höchsten durch die Zulassung festgelegten Aufwandmenge als nicht bienengefährlich eingestuft (B4). Aufgrund der durch die Zulassung festgelegten Anwendungen des Mittels werden Populationen relevanter Nutzorganismen nicht gefährdet. Mittel und dessen Reste sowie entleerte Behälter und Packungen nicht in Gewässer gelangen lassen. Produktreste nicht dem Hausmüll beigeben, sondern in Originalverpackungen bei den entsorgungspflichtigen Körperschaften anliefern. Gegebenenfalls Stadt- oder Kreisverwaltung um Auskunft bitten.
 
Anwendungs- und Sicherheitsbestimmungen:
Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig (§ 6 Absatz 2 PflSchG). Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 € geahndet werden. Die Anwendung des Mittels auf Freilandflächen, die nicht landwirtschaftlich, forstwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzt werden, ist nur mit einer Genehmigung der zuständigen Behörde zulässig (§ 6 Abs. 2 und 3 PflSchG). Zu diesen Flächen gehören alle nicht durch Gebäude oder Überdachungen ständig abgedeckten Flächen, wozu auch Verkehrsflächen jeglicher Art wie Gleisanlagen, Straßen-, Wege-, Hof- und Betriebsflächen sowie sonstige durch Tiefbaumaßnahmen veränderte Landflächen gehören. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 € geahndet werden. Die Anwendung des Mittels muss in einer Breite von mindestens 20 m zu angrenzenden Flächen (ausgenommen landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzte Flächen, Straßen, Wege und Plätze) mit einem verlustmindernden Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis „verlustmindernde Geräte“ vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung, mindestens in die Abdriftminderungsklasse 75 % eingetragen ist. Bei der Anwendung des Mittels ist der Einsatz verlustmindernder Technik nicht erforderlich, wenn die Anwendung mit tragbaren Pflanzenschutzgeräten erfolgt oder angrenzende Flächen (z. B. Feldraine, Hecken, Gehölzinseln) weniger als 3 m breit sind oder die Anwendung des Mittels in einem Gebiet erfolgt, das von der Biologischen Bundesanstalt im „Verzeichnis der regionalisierten Kleinstrukturanteile“ vom 7. Februar 2002 (Bundesanzeiger Nr. 70a vom 13. April 2002) in der jeweils geltenden Fassung, als Agrarlandschaft mit einem ausreichenden Anteil an Kleinstrukturen ausgewiesen worden ist. Pflanzenschutzmittel vorsichtig verwenden. Vor Verwendung stets Etikett und Produktinformationen lesen.
 
Gefahrenhinweise:
Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Gesundheitsschäden führen. Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen. Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt die Gebrauchsanleitung einhalten.
 
Erste-Hilfe-Maßnahmen:
Bei Unfall oder Unwohlsein Arzt hinzuziehen. Für Frischluft sorgen. Bei Berührung mit der Haut mit Wasser abspülen. Bei Berührung mit den Augen bei anhaltenden Beschwerden Arzt aufsuchen und gründlich mit Wasser ausspülen. Bei auftretenden Beschwerden nach Verschlucken Arzt aufsuchen. Hinweise für den Arzt: Bisher keine Symptome bekannt.
 
Entsorgung:
Nur vollständig entleerte Packungen gehören in die Wertstoffsammlung. Entleerte Verpackungen nicht wiederverwenden.
 
Lagerung:
Nur im Originalbehälter aufbewahren. Nicht zusammen mit Futtermitteln lagern. Nicht zusammen mit Lebensmitteln lagern. Vor Frost schützen.
 
Zusatzinformation:
Das Mittel hinterlässt auf Verbundsteinpflaster, Basaltpflaster und Waschbeton keine rostbraunen Flecken. Eventuell nach der Anwendung auftretende weißliche Beläge verschwinden nach Regenfällen rasch wieder. Bei anderen Materialien Verträglichkeit an verdeckter Stelle prüfen. Keine Anwendung auf Kunstharzplatten.
 


Weiterführende Informationen:
 
Unkrautbekämpfung - Schonend für Haustiere, Bienen und Igel
Alle Finalsan-Produkte zeichnen sich durch eine gute Umweltverträglichkeit aus. Sie werden biologisch schnell abgebaut und sind schonen für Haustiere, Bienen und Igel. Haustiere wie Hunde und Katzen können direkt nach dem Antrocknen des Mittels wieder in den Garten gelassen werden. Auch die nützlichen Regenwürmer, die zudem eine wichtige Nahrungsquelle für Igel darstellen, werden durch die Finalsan-Produkte nicht beeinträchtigt. 
 
  
Zulassungsgebiete:
Ein- und Zweikeimblättrige Unkräuter, Moose und Algen unter Zierpflanzen und Ziergehölzen sowie auf Wegen und Plätzen mit Holzgewächsen im Nichtkulturland.
 
Information zur Bienengefährlichkeit:
NB6641 Das Mittel wird bis zu der höchsten durch die Zulassung festgelegten Aufwandmenge oder Anwendungskonzentration, falls eine Aufwandmenge nicht vorgesehen ist, als nichtbienengefährlich eingestuft (B4).
 
Absolutes Anwendungsverbot:
Nur für das Anwendungsgebiet Nichtkulturland: der Einsatz des Produktes in diesem Bereich ist genehmigungspflichtig, d.h. vor Anwendung muss eine Genehmigung bei der zuständigen Gemeinde- oder Stadtverwaltung eingeholt werden.
  
Kennzeichnung gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 [CLP/GHS]:
P102 Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen. EUH 401 Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt die  Gebrauchsanleitung einhalten. SP1 Mittel und/oder dessen Behälter nicht in Gewässer gelangen lassen.
Weiterführende Links zu Neudorff Finalsan AF UnkrautLos Speed
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