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Bitte beachten Sie, dass wir uns in der Zeit vom 25.09.2023 bis 04.10.2023 im Betriebsurlaub befinden und in diesem Zeitraum eingehende Bestellungen erst nach unserer Rückkehr bearbeiten können. Die oben genannten Lieferzeiten gelten ab dem 04.10.2023.
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- Artikel-Nr.: NE-00500
Enthält 31,02 g/l Pelargonsäure, 4,95 g/l Maleinsäurehydrazid. Neudorff`s Finalsan AF... mehr
Neudorff Finalsan AF UnkrautFrei Plus
Enthält 31,02 g/l Pelargonsäure, 4,95 g/l Maleinsäurehydrazid.
Neudorff`s Finalsan AF UnkrautFrei Plus ist der Nachfolger des beliebten Neudorff Finalsan AF Unkrautfrei. Es bietet Ihnen wurzeltiefe Langzeitwirkung und ist für den sofortigen Einsatz komplett Anwendungsfertig. Die Wirkung tritt bereits innerhalb weniger Stunden ein.
Als Total-Unkrautvernichter wirkt es gegen Unkräuter und Gräser, aber auch gegen Giersch, Ackerschachtelhalm, Moose und Algen. Dabei ist das Mittel auch bei niedrigen Temperaturen wirksam, biologisch abbaubar (nach OECD 301 F) und nicht bienengefährlich. Auch Haustiere werden durch Finalsan AF UnkrautFrei Plus nicht gefährdet. Nach Antrocknen des Mittels können die Tiere sofort wieder in den Garten. Anwendung durch nicht-berufliche Anwender zulässig.
Anwendung:
Anwendungsfertiges Sprühmittel. Unkräuter komplett benetzen, um eine optimale Wirkstoffaufnahme zu garantieren. Maximale Wirkung bei 5 bis 10cm Unkrauthöhe.
Gefahrensymbol:
kein
Info:
Pflanzenschutzmittel vorsichtig verwenden. Vor Verwendung stets Etikett und Produktinformationen lesen. Warnhinweise und -symbole in der Gebrauchsanleitung beachten.
Zusätzliche Informationen:
Ratschläge zum richtigen Umgang mit Pflanzenschutzmitteln im Haus- und Kleingarten finden Sie hier >>>
Inhalt/Verpackung:
750 ml Flasche mit Sprüher
Gebrauchsanweisung / Gebrauchsanleitung:
Beseitigt schnell und wochenlang Unkräuter und Gräser, sogar Problemunkräuter wie Ackerschachtelhalm, Giersch, Moose und Algen - ganz ohne Glyphosat! Das kraftvolle 2fach-Wirksystem aus einer Fettsäure, wie sie auch in der Natur vorkommt, und einem Wachstumsregulator, sorgt für eine schnelle Bekämpfung bis in die Wurzel. Finalsan AF UnkrautFrei Plus ist sogar bei niedrigen Temperaturen gut wirksam. Daher kann es vom zeitigen Frühjahr bis zum späten Herbst eingesetzt werden. Behandelte Flächen können nach Antrocknen des Mittels sofort wieder benutzt und von Haustieren betreten werden.
Zulassungsnummer:
Zul.-Nr.: 006177-00
Wirkstoff:
31,02 g/l (3,08 % w/w) Pelargonsäure
4,95 g/l (0,49 % w/w) Maleinsäurehydrazid
Kontaktherbizid; Flüssigkeit zur unverdünnten Anwendung
Anwendungsgebiete:
Ein- und Zweikeimblättrige Unkräuter, Moose und Algen unter Zierpflanzen und Ziergehölzen sowie auf Wegen und Plätzen mit Holzgewächsen im Nichtkulturland.
Anwendungszeitraum:
Februar bis November
Pflanzenverträglichkeit:
Blätter von angrenzenden Kulturpflanzen nicht benetzen, da ansonsten Schäden möglich sind. Holzige Pflanzenteile werden nicht geschädigt, so dass das Mittel problemlos unter Bäumen und Sträuchern angewendet werden kann.
Gebrauch:
Vor Gebrauch kräftig schütteln! Optimale Wirkung bei einer Unkrautgröße von 5 bis 10 cm. Unkräuter komplett benetzen um eine maximale Wirkstoffaufnahme zu garantieren. Die Unkräuter sollten bei der Spritzung trocken sein. Mindesttemperatur bei der Anwendung: 10°C. Unverdünnt als Einzelpflanzen bzw. Teilflächenbehandlung spritzen: 100 ml pro Quadratmeter Unkrautfläche. Nach eigenen Erfahrungen sind bei Einzelpflanzenbehandlung je nach Unkrautdichte 30 bis 40 ml pro Quadratmeter ausreichend. Wiederholung der Behandlung: Sollten Unkräuter wieder austreiben, muss die Spritzung wiederholt werden. Spritzung erst dann wiederholen, wenn die Unkräuter erneut 5 bis 10 cm groß sind. Maximal 2 Anwendungen im Abstand von 30 bis 60 Tagen.
Neupflanzung nach Anwendung von Finalsan AF UnkrautFrei Plus:
Flächen, die mit Finalsan AF UnkrautFrei Plus behandelt wurden, sollten einen Tag lang nicht bearbeitet werden, damit das Mittel seine Wirkung vollständig entfalten kann. 2 Tage nach Anwendung kann wieder gepflanzt, nach 14 Tagen wieder gesät werden.
Hinweise zum Schutz des Anwenders:
Bei Nachfolgearbeiten in frisch behandelten Pflanzen sind Arbeitskleidung (mindestens langärmliges Hemd und lange Hose) und Handschuhe zu tragen. Die Richtlinie für die Anforderungen an die persönliche Schutzausrüstung im Pflanzenschutz „Persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit Pflanzenschutzmitteln“ des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit ist zu beachten.
Hinweise zum Schutz der Umwelt:
Das Mittel wird bis zu der höchsten durch die Zulassung festgelegten Aufwandmenge oder Anwendungskonzentration, falls eine Aufwandmenge nicht vorgesehen ist, als nicht bienengefährlich eingestuft (B4). Aufgrund der durch die Zulassung festgelegten Anwendungen des Mittels werden Populationen relevanter Nutzorganismen nicht gefährdet. Das Mittel ist giftig für Fischnährtiere. Anwendungsflüssigkeiten und deren Reste, Mittel und dessen Reste sowie entleerte Behälter und Packungen nicht in Gewässer gelangen lassen. Dies gilt auch für indirekte Einträge über die Kanalisation, Hof- und Straßenabläufe sowie Regen- und Abwasserkanäle. Abfälle und Behälter müssen in gesicherter Weise beseitigt werden. Produktreste nicht dem Hausmüll beigeben, sondern in Originalverpackungen bei den entsorgungspflichtigen Körperschaften anliefern. Gegebenenfalls Stadt- oder Kreisverwaltung um Auskunft bitten.
Anwendungs- und Sicherheitsbestimmungen:
Die Anwendung des Mittels auf Freilandflächen, die nicht landwirtschaftlich, forstwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzt werden, ist nur mit einer Genehmigung der zuständigen Behörde zulässig (§ 6 Abs. 2 und 3 PflSchG). Zu diesen Flächen gehören alle nicht durch Gebäude oder Überdachungen ständig abgedeckten Flächen, wozu auch Verkehrsflächen jeglicher Art wie Gleisanlagen, Straßen-, Wege-, Hof- und Betriebsflächen sowie sonstige durch Tiefbaumaßnahmen veränderte Landflächen gehören. Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig (§ 6 Absatz 2 PflSchG). Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 € geahndet werden. Pflanzenschutzmittel vorsichtig verwenden. Vor Verwendung stets Etikett und Produktinformationen lesen.
Gefahrenhinweise:
Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Gesundheitsschäden führen. Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen. Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt die Gebrauchsanleitung einhalten.
Erste-Hilfe-Maßnahmen:
Bei Unfall oder Unwohlsein Arzt hinzuziehen. Nach Einatmen für Frischluft sorgen. Bei Berührung mit der Haut mit Wasser abspülen. Bei Berührung mit den Augen bei anhaltenden Beschwerden Arzt aufsuchen und gründlich mit Wasser ausspülen. Bei auftretenden Beschwerden nach Verschlucken Arzt aufsuchen. Hinweise für den Arzt: Bisher keine Symptome bekannt.
Entsorgung:
Nur vollständig entleerte Packungen gehören in die Wertstoffsammlung. Entleerte Verpackungen nicht wiederverwenden.
Lagerung:
Nur im Originalbehälter aufbewahren. Nicht zusammen mit Futtermitteln lagern. Nicht zusammen mit Lebensmitteln lagern. Empfohlene Lagertemperatur: 20 °C.
Zusatzinformation:
Das Mittel hinterlässt auf Verbundsteinpflaster, Basaltpflaster und Waschbeton keine rostbraunen Flecken. Eventuell nach der Anwendung auftretende weißliche Beläge verschwinden nach Regenfällen rasch wieder. Bei anderen Materialien Verträglichkeit an verdeckter Stelle prüfen. Keine Anwendung auf Kunstharzplatten. Kontakt mit kupfer- und zinkhaltigen Oberflächen vermeiden.
Zulassungsnummer:
Zul.-Nr.: 006177-00
Wirkstoff:
31,02 g/l (3,08 % w/w) Pelargonsäure
4,95 g/l (0,49 % w/w) Maleinsäurehydrazid
Kontaktherbizid; Flüssigkeit zur unverdünnten Anwendung
Anwendungsgebiete:
Ein- und Zweikeimblättrige Unkräuter, Moose und Algen unter Zierpflanzen und Ziergehölzen sowie auf Wegen und Plätzen mit Holzgewächsen im Nichtkulturland.
Anwendungszeitraum:
Februar bis November
Pflanzenverträglichkeit:
Blätter von angrenzenden Kulturpflanzen nicht benetzen, da ansonsten Schäden möglich sind. Holzige Pflanzenteile werden nicht geschädigt, so dass das Mittel problemlos unter Bäumen und Sträuchern angewendet werden kann.
Gebrauch:
Vor Gebrauch kräftig schütteln! Optimale Wirkung bei einer Unkrautgröße von 5 bis 10 cm. Unkräuter komplett benetzen um eine maximale Wirkstoffaufnahme zu garantieren. Die Unkräuter sollten bei der Spritzung trocken sein. Mindesttemperatur bei der Anwendung: 10°C. Unverdünnt als Einzelpflanzen bzw. Teilflächenbehandlung spritzen: 100 ml pro Quadratmeter Unkrautfläche. Nach eigenen Erfahrungen sind bei Einzelpflanzenbehandlung je nach Unkrautdichte 30 bis 40 ml pro Quadratmeter ausreichend. Wiederholung der Behandlung: Sollten Unkräuter wieder austreiben, muss die Spritzung wiederholt werden. Spritzung erst dann wiederholen, wenn die Unkräuter erneut 5 bis 10 cm groß sind. Maximal 2 Anwendungen im Abstand von 30 bis 60 Tagen.
Neupflanzung nach Anwendung von Finalsan AF UnkrautFrei Plus:
Flächen, die mit Finalsan AF UnkrautFrei Plus behandelt wurden, sollten einen Tag lang nicht bearbeitet werden, damit das Mittel seine Wirkung vollständig entfalten kann. 2 Tage nach Anwendung kann wieder gepflanzt, nach 14 Tagen wieder gesät werden.
Hinweise zum Schutz des Anwenders:
Bei Nachfolgearbeiten in frisch behandelten Pflanzen sind Arbeitskleidung (mindestens langärmliges Hemd und lange Hose) und Handschuhe zu tragen. Die Richtlinie für die Anforderungen an die persönliche Schutzausrüstung im Pflanzenschutz „Persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit Pflanzenschutzmitteln“ des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit ist zu beachten.
Hinweise zum Schutz der Umwelt:
Das Mittel wird bis zu der höchsten durch die Zulassung festgelegten Aufwandmenge oder Anwendungskonzentration, falls eine Aufwandmenge nicht vorgesehen ist, als nicht bienengefährlich eingestuft (B4). Aufgrund der durch die Zulassung festgelegten Anwendungen des Mittels werden Populationen relevanter Nutzorganismen nicht gefährdet. Das Mittel ist giftig für Fischnährtiere. Anwendungsflüssigkeiten und deren Reste, Mittel und dessen Reste sowie entleerte Behälter und Packungen nicht in Gewässer gelangen lassen. Dies gilt auch für indirekte Einträge über die Kanalisation, Hof- und Straßenabläufe sowie Regen- und Abwasserkanäle. Abfälle und Behälter müssen in gesicherter Weise beseitigt werden. Produktreste nicht dem Hausmüll beigeben, sondern in Originalverpackungen bei den entsorgungspflichtigen Körperschaften anliefern. Gegebenenfalls Stadt- oder Kreisverwaltung um Auskunft bitten.
Anwendungs- und Sicherheitsbestimmungen:
Die Anwendung des Mittels auf Freilandflächen, die nicht landwirtschaftlich, forstwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzt werden, ist nur mit einer Genehmigung der zuständigen Behörde zulässig (§ 6 Abs. 2 und 3 PflSchG). Zu diesen Flächen gehören alle nicht durch Gebäude oder Überdachungen ständig abgedeckten Flächen, wozu auch Verkehrsflächen jeglicher Art wie Gleisanlagen, Straßen-, Wege-, Hof- und Betriebsflächen sowie sonstige durch Tiefbaumaßnahmen veränderte Landflächen gehören. Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig (§ 6 Absatz 2 PflSchG). Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 € geahndet werden. Pflanzenschutzmittel vorsichtig verwenden. Vor Verwendung stets Etikett und Produktinformationen lesen.
Gefahrenhinweise:
Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Gesundheitsschäden führen. Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen. Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt die Gebrauchsanleitung einhalten.
Erste-Hilfe-Maßnahmen:
Bei Unfall oder Unwohlsein Arzt hinzuziehen. Nach Einatmen für Frischluft sorgen. Bei Berührung mit der Haut mit Wasser abspülen. Bei Berührung mit den Augen bei anhaltenden Beschwerden Arzt aufsuchen und gründlich mit Wasser ausspülen. Bei auftretenden Beschwerden nach Verschlucken Arzt aufsuchen. Hinweise für den Arzt: Bisher keine Symptome bekannt.
Entsorgung:
Nur vollständig entleerte Packungen gehören in die Wertstoffsammlung. Entleerte Verpackungen nicht wiederverwenden.
Lagerung:
Nur im Originalbehälter aufbewahren. Nicht zusammen mit Futtermitteln lagern. Nicht zusammen mit Lebensmitteln lagern. Empfohlene Lagertemperatur: 20 °C.
Zusatzinformation:
Das Mittel hinterlässt auf Verbundsteinpflaster, Basaltpflaster und Waschbeton keine rostbraunen Flecken. Eventuell nach der Anwendung auftretende weißliche Beläge verschwinden nach Regenfällen rasch wieder. Bei anderen Materialien Verträglichkeit an verdeckter Stelle prüfen. Keine Anwendung auf Kunstharzplatten. Kontakt mit kupfer- und zinkhaltigen Oberflächen vermeiden.
Weiterführende Informationen:
Finalsan Unkrautfrei - schnelle Unkrautbekämpfung mit natürlicher Kraft!
Gezielte Unkrautbekämpfung ist jetzt mit einem Wirkstoff möglich, wie er auch in der Natur vorkommt. Finalsan Unkrautfrei enthält als aktive Substanz die Pelargonsäure, eine langkettige Fettsäure mit hoher Wirksamkeit gegen unerwünschte Unkräuter. Sie unterbindet wichtige Stoffwechselfunktionen zwischen den Zellen, zerstört die Zellwände und führt regelrecht zum Ausbluten der Pflanzenzellen. Damit ist es möglich, sowohl einjährige als auch mehrjährige Unkräuter und Ungräser wirksam zu bekämpfen. Einmal aufgesprüht, beginnt die Wirkung sofort. Schon nach wenigen Stunden welken die Pflanzen, und nach einem Tag sind die Blätter verdorrt. Sobald der Belag angetrocknet ist können Menschen und auch Haustiere die behandelten Flächen ohne Bedenken wieder betreten. FinalsanUnkrautfrei hinterlässt keine rostfarbenen Flecken auf versehentlich getroffenen Trittsteinen in Beeten. Finalsan Unkrautfrei gibt es als Konzentrat und in der praktischen anwendungsfertigen Version.
Zulassungsgebiete:
Gegen ein- und zweikeimblättrige Unkräuter sowie Algen und Moose unter Zierpflanzen und Ziergehölzen im Freiland. Gegen ein- und zweikeimblättrige Unkräuter sowie Algen und Moose auf Wegen und Plätzen mit Holzgewächsen im Nichtkulturland.
Information zur Bienengefährlichkeit:
NB6641 Das Mittel wird bis zu der höchsten durch die Zulassung festgelegten Aufwandmenge oder Anwendungskonzentration, falls eine Aufwandmenge nicht vorgesehen ist, als nicht bienengefährlich eingestuft (B4).
Absolutes Anwendungsverbot:
Nur für das Anwendungsgebiet Nichtkulturland: der Einsatz des Produktes in diesem Bereich ist genehmigungspflichtig, d.h. vor Anwendung muss eine Genehmigung bei der zuständigen Gemeinde- oder Stadtverwaltung eingeholt werden.
Kennzeichnung gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 [CLP/GHS]:
P102 Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen. EUH 401 Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt die Gebrauchsanleitung einhalten. SP1 Mittel und/oder dessen Behälter nicht in Gewässer gelangen lassen.
P102 Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen. EUH 401 Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt die Gebrauchsanleitung einhalten. SP1 Mittel und/oder dessen Behälter nicht in Gewässer gelangen lassen.
Weiterführende Links zu Neudorff Finalsan AF UnkrautFrei Plus
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Eine Überprüfung der Bewertungen hat wie folgt stattgefunden: Es wird geprüft, ob die Bewertung ein Verbraucher vorgenommen hat, der die Waren oder Dienstleistungen tatsächlich bei uns erworben hat. Eine Freischaltung findet frühestens am folgenden Werktag statt.
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